Aufgrund der Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung UStG (§ 19) wird die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen!
Nach der Auftragserteilung erhaelt der Auftraggeber innerhalb 2 Wochen einen ersten Muster-Entwurf
per E-Mail zugesandt.Dieser Entwurf wird dann zusammen weiterentwickelt.
Nach Zahlungseingang bekommt der Kunde das fertige Werk. Die Rechnung erhalten Sie per eMail.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das fuer die Auftraege von Ihm zur Verfügung gestellte Material
auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu ueberpruefen und eventuell notwendige
Erlaubnisse zur Verwendung hierfuer einzuholen.( Grafik, Logo, Musik, Videos usw. ).
Auf Wunsch sind uns die jeweiligen Genehmigungen vorzulegen.
Wenn ich vom Auftraggeber getäuscht wurde, wird das rechtliche Konsequenzen haben.
Etwaige Ansprueche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers.
Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber.
Der Auftraggeber stellt Webdesign Wallraff von allen Anspruechen frei,
die Dritte gegen Webdesign Wallraff stellen wegen eines Verhaltens,
fuer das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
Jeder von layout-24 angenommene Auftrag stellt einen Dienstleistungsvertrag dar,
der auf die Einraeumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Skizzen etc. unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann,
wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.
Damit stehen layout-24 insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu.
Jede Nachahmung von Entwürfen, Grafiken und so weiter ist vollständig und auch teilweise verboten.
Der Auftraggeber erhält, soweit nicht anders vereinbart, die Nutzungrechte für eine Domain.
Die Weitergae und der Weiterverkauf meiner Werke ist untersagt.
Ausnahmen können nur nach Anfrage erteilt werden.
Ich habe das Recht mit den Werken zu werben und je nach Preisabsprache und Vertragsinhalt darauf zu
bestehen, dass das Copyright erhalten bleibt bzw unversehrt bleibt.
Sollten Grafiken benutzt werden , die ein externes Copyright beinhalten,
müssen diese natürlich auch unversehrt bleiben.
Da sich trotz der Bemühungen ein exclusives Design zu erstellen,
Methoden, Schriften und Anwendungen zwangsläufig wiederholen,
besteht nicht die Möglichkeit an diesen Vorgängen Rechte zu erwerben.
Die für die Gestaltung eingesetzten Stilelemente und Grafiken wie Fotos, Cliparts etc.
werden überwiegend lizenzfrei verwendbaren Grafiksammlungen bekannter Bildagenturen,
eigene erstellte Grafiken oder Vorlagen vom Auftraggeber entnommen.
Hierdurch bedingt kann natürlich nicht ausgeschlossen werden,
dass einzelne für einen Auftrag unsererseits eingesetzte Grafiken
auch von anderen Nutzern dieser Sammlungen verwendet werden.
Hieraus können keinerlei Ansprüche erhoben werden. Außerdem behalten wir uns das Recht auf
eine mehrfache Verwendung ausdrücklich vor, sofern die Lizenzbestimmungen
dies erlauben. Selbstverständlich kann auch 'exklusives' Material verwendet werden,
hier muss dann aber die notwendige Lizenzgebühr
extra vergütet werden. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Punkte ausdrücklich an.
Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist D-79189 Bad Krozingen, Bundesrepublik Deutschland.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages,
einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende
Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist -
soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Auf diesem Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein
oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit
des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung
soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen
Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren
Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall,
dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.